Verordnung

Ab 01.04.2024 gibt es die BLANKOVERORDNUNG (=BV)!

Dafür gilt:

  • 16 Wochen gültig ab Ausstellungsdatum

  • nur bei medizinischer Begründung darf reguläre Verordnung ausgestellt werden

  • BV nur für: SB1, PS3, PS4

  • BLANKOVERORDNUNG muss draufstehen

  • Angaben durch Arzt: Personalien, Diagnose, Diagnosegruppe

  • Angaben durch Therapeut: Auswahl des Heilmittels, Frequenz, Dauer der einzelnen Behandlungstermine, Gesamtdauer pro Verordnung 

  • Termine werden in Zeitintervallen durchgeführt und berechnet ( min 30 bis max. 180 Minuten pro Termin möglich)

  • mehrere Heilmittel an einem Termin möglich

  • budgetneutral für Arzt

 

--> mehr Entscheidungsfreiheit und- verantwortung für Therapeut

--> auf individuelle Bedürfnisse der Klienten abgestimmt

--> Zuzahlung vorab schwer einzuschätzen

 

 

 

Heilmittelverordnung auch in ärztlicher Videosprechstunde möglich! 

 

Voraussetzungen: 

-  Patient ist in Praxis bekannt

- Folgeverordnungen nach telefonischem Kontakt möglich, wenn Patient unmittelbar vorher in der ärztlichen Praxis war oder in der Videosprechstunde

Achtung: erstmalige Verordnungen weiterhin nur bei Erstkontakt in Präsenz beim Arzt möglich

 

 

 

 

Seit Januar 2021 gilt:

  • keine Erst-, Folgeverordnungen  sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr, sondern "orientierende Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge)

  • 13 Diagnosegruppen 

  • Behandlungsbeginn regulär bis 28 Tage, bei dringlichem Bedarf: 14 Tage

  • medizinische Begründung nur noch in Patientenakte, nicht mehr auf dem Rezept

  • bei LHM und BVB gilt gleichermaßen: extrabudgetär

BITTE NUTZEN SIE DIE NEUESTE AUSGABE DES HEILMITTELKATALOGES:

ISBN-Nr.: 978-3-928763-30-1

 

Für Privatpatienten wird ein Privatrezept benötigt.

Selbstzahler erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Privatrezept.

 

Bei Fragen rund um das neue Formular und den damit verbundenen Regularien stehe ich gern zur Verfügung!

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