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"Sich für völlig normal zu halten, ist die mildeste Form des Verrücktseins." (Ernst Ferstl)
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Verordnung

Ab sofort : Heilmittelverordnung auch in ärztlicher Videosprechstunde möglich!

 

Voraussetzungen:

-  Patient ist in Praxis bekannt

- Folgeverordnungen nach telefonischem Kontakt möglich, wenn Patient unmittelbar vorher in der ärztlichen Praxis war oder in der Videosprechstunde

Achtung: erstmalige Verordnungen weiterhin nur bei Erstkontakt in Präsenz beim Arzt möglich

 

 

 

 

Seit Januar 2021 gibt es eine neue Heilmittelrichtlinie  und damit ein neues Verordnungsformular (s. unten)

Damit gehen einige Änderungen bezüglich der Ausstellung von Verordnungen einher, z.B.:

  • keine Erst-, Folgeverordnungen  sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr, sondern "orientierende Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge)
  • Diagnosegruppen werden zusammengefasst, in der Ergotherapie z.B. von 16 auf 13 (z.B. PS5 wird zu PS4!)
  • Behandlungsbeginn regulär bis 28 Tage, bei dringlichem Bedarf: 14 Tage
  • medizinische Begründung nur noch in Patientenakte, nicht mehr auf dem Rezept
  • bei LHM und BVB gilt gleichermaßen: extrabudgetär

BITTE NUTZEN SIE DIE NEUESTE AUSGABE DES HEILMITTELKATALOGES:

ISBN-Nr.: 978-3-928763-30-1

 

Für Privatpatienten wird ein Privatrezept benötigt.

Selbstzahler erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Privatrezept.

 

Bei Fragen rund um das neue Formular und den damit verbundenen Regularien stehe ich gern zur Verfügung!

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