Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
"Was unsere Gedanken wert sind, können wir erst ermessen, wenn wir sie preisgegeben haben." (Ernst Ferstl)
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verordnung

Seit 01.04.2024 gibt es die BLANKOVERORDNUNG (=BV)!

Dafür gilt:

  • 16 Wochen gültig ab Ausstellungsdatum

  • nur bei medizinischer Begründung  reguläre Verordnung (=Nicht- Blanko) möglich

  • BV nur für: SB1, PS3, PS4

  • BLANKOVERORDNUNG muss draufstehen

  • Angaben durch Arzt: Personalien, Diagnose, Diagnosegruppe

  • Angaben durch Therapeut: Auswahl des Heilmittels, Frequenz, Dauer der einzelnen Behandlungstermine, Gesamtdauer pro Verordnung 

  • Termine werden in Zeitintervallen durchgeführt und berechnet ( 1 ZI= 15 Min, min 30 bis max. 180 Minuten pro Termin möglich)

  • mehrere Heilmittel an einem Termin möglich

  • budgetneutral für Arzt

 

--> mehr Entscheidungsfreiheit und Verantwortung für Therapeut

--> auf individuelle Bedürfnisse der Klienten abgestimmt

--> Zuzahlung vorab schwer einzuschätzen

 

 

 

Heilmittelverordnung auch in ärztlicher Videosprechstunde möglich! 

 

Voraussetzungen: 

-  Patient ist in Praxis bekannt

- Folgeverordnungen nach telefonischem Kontakt möglich, wenn Patient unmittelbar vorher in der ärztlichen Praxis war oder in der Videosprechstunde

Achtung: erstmalige Verordnungen weiterhin nur bei Erstkontakt in Präsenz beim Arzt möglich

 

 

 

 

Seit Januar 2021 gilt:

  • keine Erst-, Folgeverordnungen  sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr, sondern "orientierende Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge)

  • 13 Diagnosegruppen 

  • Behandlungsbeginn regulär bis 28 Tage, bei dringlichem Bedarf: 14 Tage

  • medizinische Begründung nur noch in Patientenakte, nicht mehr auf dem Rezept

  • bei LHM und BVB gilt gleichermaßen: extrabudgetär

BITTE NUTZEN SIE DIE NEUESTE AUSGABE DES HEILMITTELKATALOGES:

ISBN-Nr.: 978-3-928763-30-1

 

Für Privatpatienten wird ein Privatrezept benötigt.

Selbstzahler erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Privatrezept.

 

Bei Fragen rund um das neue Formular und den damit verbundenen Regularien stehe ich gern zur Verfügung!

43