Verordnung
Seit Januar 2021 gibt es eine neue Heilmittelrichtlinie und damit ein neues Verordnungsformular (s. unten)
Damit gehen einige Änderungen bezüglich der Ausstellung von Verordnungen einher, z.B.:
- keine Erst-, Folgeverordnungen sowie Verordnungen außerhalb des Regelfalls mehr, sondern "orientierende Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge)
- Diagnosegruppen werden zusammengefasst, in der Ergotherapie z.B. von 16 auf 13 (z.B. PS5 wird zu PS4!)
- Behandlungsbeginn regulär bis 28 Tage, bei dringlichem Bedarf: 14 Tage
- medizinische Begründung nur noch in Patientenakte, nicht mehr auf dem Rezept
- bei LHM und BVB gilt gleichermaßen: extrabudgetär
BITTE NUTZEN SIE DIE NEUESTE AUSGABE DES HEILMITTELKATALOGES:
ISBN-Nr.: 978-3-928763-30-1
Für Privatpatienten wird ein Privatrezept benötigt.
Selbstzahler erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein Privatrezept.
Bei Fragen rund um das neue Formular und den damit verbundenen Regularien stehe ich gern zur Verfügung!